Sächsische Ausländerbehörden archivieren keine Daten über Beruf, Bildung und Religion

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AfD-Fraktion fordert Speicherung wichtiger persönlicher Angaben von Asylbewerbern.

Die sächsische Staatsregierung hat keine Kenntnis über die Religionszugehörigkeit von in Sachsen lebenden Asylbewerbern. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Angaben zur Religionszugehörigkeit sind freiwillig, Daten hierzu werden an das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zwar übermittelt, in Sachsen aber nicht gespeichert.

Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, zugleich Anfragensteller, Carsten Hütter, kommentiert: „Ich frage mich seit langem, warum wir uns in Sachsen seit Jahren ein Statistisches Landesamt mit hart erarbeiteten Steuergeldern leisten, wenn wichtige Daten in unschöner Regelmäßigkeit unter den Tisch fallen. Es grenzt beinahe schon an Wahnsinn, wenn gerade wichtige Merkmale wie eben die Zugehörigkeit zu einer Religion nur freiwillig erfragt werden. Dass die Daten dann aber noch nicht einmal archiviert werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich vermute, dass die sächsischen Ausländerbehörden auch andere Primärdaten nicht interessieren. Oder findet man Angaben über Beruf oder Bildungshintergrund in den Tabellen und Diagrammen? Nein. Doch dafür können die Statistiker in aller Ausführlichkeit darüber dozieren, dass es im Freistaat 2015 genau 24 Campingplätze gab, die Platz für nur zehn Stellplätze hatten.

Die AfD-Fraktion fordert, dass es in Zukunft eine Pflicht zur Angabe und Speicherung wichtiger Angaben von Asylbewerbern gibt. Nur so bleiben uns die immer gleichen, erschreckenden Antworten der Staatsregierung an unsere Fraktion, man habe keine Ahnung von diesem oder jenem, irgendwann erspart.“