Gegen das Vergessen des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz

AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert politische Konsequenzen und eine würdige Erinnerungsstätte.

Am Montag ist es genau sechs Monate her, dass ein tunesischer Asylbewerber mit einem gestohlenen LKW, dessen polnischen Fahrer er zuvor ermordet hatte, am 19. Dezember 2016 auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in die Menge fuhr, elf Besucher ermordete und über 50 weitere zum Teil schwer verletzte. Der Fraktionsvorsitzende der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski, resümiert:

„An einem friedlichen Montagabend, fünf Tage vor dem größten christlichen Fest, kam der islamische Terror nach Berlin. Zwölf Menschenleben wurden im Namen Allahs ausgelöscht, 55 Verletzte befinden sich teilweise noch heute in stationärer Behandlung; die meisten von ihnen werden an den physischen und psychischen Folgen des Anschlags ihr Leben lang zu leiden haben.

In den Tagen nach dem Anschlag konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Geschehen so schnell wie möglich unter den Teppich gekehrt werden sollte: Das Abgeordnetenhaus hielt es nicht für nötig, seine Weihnachtspause auch nur einen Augenblick lang zu unterbrechen und gedachte des Geschehens und seiner Opfer erst im Januar, der Deutsche Bundestag konnte sich gleich gar nicht zu offiziellem Gedenken aufraffen.

Während der polnische LKW-Fahrer in seiner Heimat unter Anteilnahme des gesamten Landes und sogar unter Beteiligung des Staatspräsidenten beigesetzt wurde, blieben die Opfer vom Breitscheidplatz bis auf eine Ausnahme anonym; Hinterbliebene, die sich in ausländischen Medien kritisch über die deutsche Regierung und die Behörden äußerten, waren den deutschen Medien keine Erwähnung wert.

Dazu passt, dass es für zufällig am Ort des Anschlags anwesende Ersthelfer bis heute keinerlei Hilfestellung gibt, um das Gesehene verarbeiten zu können, und dass Hinterbliebene und Verletzte keine Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz erwarten können, weil dieses Opfer von Verbrechen, welche mit einem Kraftfahrzeug begangen wurden, ausdrücklich ausschließt. Dass Angehörige der Todesopfer wenige Tage nach dem Anschlag sogar noch Rechnungen der Charité erhielten, in denen bei nicht sofortiger Zahlung sogar mit Vollstreckung gedroht wurde, ist nur das unrühmliche Tüpfelchen auf dem i.

Was im Rahmen der auf das Attentat folgenden Aufarbeitung bislang ans Tageslicht kam, wirft ein erschreckendes Licht auf die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden: Obwohl der Attentäter als islamistischer Gefährder bekannt war, wurde darauf verzichtet, ihn permanent überwachen zu lassen. Obwohl er wegen mehrerer Delikte, darunter wegen Drogenhandels, verdächtig war, wurde er nicht in Haft genommen. Behörden in Berlin und Nordrhein-Westfalen schoben sich den Schwarzen Peter hin und her, zuständig sein wollte für ihn offensichtlich niemand.

Auch die politische Aufarbeitung verlief mehr als unbefriedigend: Während der Landtag in NRW innerhalb kurzer Zeit einen Untersuchungsausschuss einrichtete, blockierten die rotrotgrünen Senatsparteien und die CDU in seltener Eintracht die Einrichtung eines U-Ausschusses im Abgeordnetenhaus. Die Einen wollten Regierungschef Müller und Innensenator Geisel aus der Schusslinie halten, die für die Versäumnisse nach dem Anschlag verantwortlich sind. Die Anderen wollten den früheren Innensenator Henkel schützen, und alle gemeinsam wollten verhindern, dass die AfD, der dies turnusgemäß zugestanden hätte, den Vorsitz des U-Ausschusses übernimmt.

Mit dieser Verzögerungstaktik wurde die Aufklärung der Umstände, die es dem Attentäter ermöglichten, den schwersten Terroranschlag in Deutschland seit 35 Jahren zu begehen, aufs Unverantwortlichste verzögert. Wie müssen sich die Opfer und Angehörigen wohl gefühlt haben, die nach dem Anschlag ohnehin von einer unsensiblen Verwaltung vollkommen unangemessen behandelt wurden, wenn sie sehen mussten, wie Rotrotgrün und CDU ein ums andere Mal verhinderten, dass alle möglichen Mittel zur Aufklärung des Anschlags genutzt werden?

Nun kommt der Untersuchungsausschuss zwar endlich, aber es ist ein Treppenwitz, dass der Vorsitz an die CDU geht. Wie konsequent und rücksichtslos CDU-Politiker Dregger die Fehler und Versäumnisse in der damals von CDU-Politiker Henkel geführten Innenverwaltung aufklären wird, dazu mag sich Jeder selbst eine Meinung bilden.

Aus den bisherigen Erkenntnissen lassen sich folgende Schlüsse und Forderungen ableiten:

  • Die Überwachung von islamistischen Gefährdern muss verbessert werden. Es darf nicht passieren, dass bereits als Gefährder erkannte Personen fahrlässig wieder aus der Überwachung entlassen werden.
  • Die Zusammenarbeit von Behörden des Bundes und der Länder muss verbessert werden. Es geht nicht an, dass Gefährder lediglich das Bundesland wechseln müssen, um vom Radar der Behörden zu verschwinden.
  • Wer das deutsche Asylrecht missbraucht, indem er den ihm hier gewährten Schutz zur Begehung von Straftaten nutzt, muss seinen Anspruch auf Asyl verlieren. Asylbewerber, die erhebliche Straftaten begangen haben, sind umgehend abzuschieben.
  • Das Opferentschädigungsgesetz muss dringend geändert werden. Es ist schlicht nicht einzusehen, warum Opfer durch das Hilferaster fallen und zum Beispiel keine Opferrente erhalten sollen, nur weil der Täter, ob nun Terrorist oder schlichter Verbrecher, für seine Tat ein Kraftfahrzeug verwendet hat.
  • Berlin muss einen Opferfonds einrichten und angemessen ausstatten, mit dem Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen schnelle und unbürokratische Hilfe gewährt werden kann. Die derzeit in solchen Fällen gezahlten Summen sind zu niedrig, um den materiellen Schaden, der bei plötzlichem Tod oder längerfristigem Ausfall eines Familienmitgliedes entsteht, abzufangen. Terroropfer dürfen nicht auch noch zu finanziellen Opfern werden.
  • Es müssen Strukturen geschaffen werden, mit denen die Betreuung von Opfern, Hinterbliebenen und Helfern verbessert oder überhaupt erst sichergestellt wird. Niemand darf vom Staat alleingelassen werden, wenn er Opfer oder Zeuge eines derart traumatisierenden Ereignisses geworden ist.

Die Opfer des Terroranschlags am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Auch ein halbes Jahr nach dem Anschlag hat der Senat immer noch nichts unternommen, um am Anschlagsort eine würdige Erinnerungsstäte zu schaffen. Die AfD-Fraktion wird daher einen Dringlichkeitsantrag in die nächste Plenarsitzung einbringen, mit dem der Senat aufgefordert wird, umgehend einen Gestaltungswettbewerb auszuschreiben, damit schnellstmöglich, idealerweise bis zum ersten Jahrestag des Terrors, ein Siegerentwurf gekürt und in der Folge zügig umgesetzt werden kann.“

Kontakt:

Andreas Heinzgen
Pressesprecher
AfD-Fraktion Berlin im Abgeordnetenhaus von Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin