Im Eilverfahren ermöglicht der Bundesrat den Einstieg in die Privatisierung der Autobahnen

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Die Zustimmung für den Bundestagsentscheid ebnet einer privaten Autobahngesellschaft den Weg.

In einem bei Grundgesetzänderungen einmaligen Eilverfahren passierte der Beschluss des Bundestags bereits 48 Stunden später den Bundesrat. Üblich ist bei derartig einschneidenden Entscheidungen normalerweise eine Frist von drei Wochen.

Zur heute, 2. Juni 2017 vom Bundesrat beschlossenen Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel eine Autobahngesellschaft zu gründen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Stephan Reuken: „Diese Änderung des Grundgesetzes ist der Einstieg in die Privatisierung der Autobahnen. Zwar sind die Autobahnen weiterhin unveräußerliches Eigentum des Bundes, allerdings steht jetzt trotzdem einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft nichts mehr im Wege. Autobahnen sind Volkseigentum und dürfen Privatunternehmen keinen Profit bescheren. Wenn es um die Infrastruktur geht, darf sich der Staat zudem nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Leidtragenden sind am Ende wieder die Bürger.“

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Philip Hentschel
Pressereferent
AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
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