AfD-Bundesvorstand beantragt Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke

Björn Höcke MdL, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Thüringen, FotoAfD

Wortlaut der heutigen Pressemitteilung:

Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat am 13. Februar 2017 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit ein Parteiausschlussverfahren gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen.

Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden.

In erster Instanz wird das zuständige Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen über den beantragten Parteiausschluss zu befinden haben.

 

Anmerkung: Das Parteiausschlussverfahren basiert auf der Grundlage der Bundessatzung der Alternative für Deutschland (§ 7 “Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder”), deren relevante Punkte nachfolgend aufgeführt sind:

§ 7 – Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder

[…]

(2) Eine Abmahnung nach Absatz 3 setzt einen von dem zuständigen Vorstand gefaßten Beschluß voraus; der Antrag auf weitergehende Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 4 oder 5 bedarf eines mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßten Beschlusses.

[…]

(5) Verstößt ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei und fügt es der Partei dadurch einen schweren Schaden zu, kann der zuständige Vorstand bei dem für das Mitglied zuständigen Landesschiedsgericht den Parteiausschluß beantragen.
[…]