Jörg Meuthen und Tino Chrupalla zum Rechtsmittelverzicht von Thomas Haldenwang
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gegen den Hängebeschluss, mit dem ihm das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der gesamten AfD zum Verdachtsfall untersagt hat, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist am vergangenen Freitag keine Beschwerde eingelegt. […]