Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
AfD hat Organklage gegen Corona-Billionenpaket der EU eingereicht
Das EZB-Anleihekaufprogramm zur Bewältigung der Corona-Krise bleibt aus Sicht der AfD-Fraktion rechtswidrig. Das Programm mit dem Titel „Pandemic Emergency Purchase Programme“ (PEPP) und dem unfassbaren Volumen von aktuell 1,35 Billionen Euro stellt einen Verstoß gegen […]