Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Impfungen und Grundrechte: Neue Skandal-Aussage der Kanzlerin!
Diesen Satz, der von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem sogenannten „Impfgipfel“ ausgesprochen wurde, muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Solange es nach wie vor so ist, dass nur ein kleiner Teil der […]