Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Die beschlossene Lockerung der Corona-Einschränkungen ist widersprüchlich
Die Abstands- und Hygienevorgaben können problemlos in Restaurants, Kleinunternehmen und Kirchen eingehalten werden. AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen MdEP hat gegenüber dpa die von Bundeskanzlerin Merkel in einer Telefonkonferenz am 15. April 2020 mit den Ministerpräsidenten beschlossenen […]