Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
EU-„Wiederaufbau-Fonds“ ist Trojanisches Pferd für Eurobonds
Die Corona-Krise trifft alle europäischen Staaten – Jedes EU-Mitglied ist für seinen Staatshaushalt selbst verantwortlich. Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, kritisiert Pläne der EU-Kommission für einen ‘Wiederaufbau-Fonds’ in Billionen Euro-Höhe, der […]