Verwaltungsgericht verbietet dem Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Alternative für Deutschland „als „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung […]
