Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse ist nicht überraschend

CC0-PublicDomain-Pixabay-Free-Photos

Die AfD fordert, die Abkehr von der Mietpreisbremse und der sofortigen Stopp aller weiteren sozialistischen Experimente in der Wohnungspolitik.

Der wohnungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Harald Laatsch, ist nicht überrascht, dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig sein soll: “Im Parlament habe ich diese Einschätzung schon mehrfach vertreten und erläutert. Im Grundgesetz steht eindeutig `Eigentum verpflichtet´ und nicht `Eigentum entrechtet´. Letzteres ist eine unhaltbare rotrotgrüne Fehlinterpretation. Auch wenn das Berliner Landgericht in dieser Frage kein Urteil sprechen kann, so ist die Einstufung der Mietpreisbremse als verfassungswidrig doch ein klares Signals an den Senat: Unser Grundgesetz zieht eine klare Grenze, wo Freiheit abgeschafft wird und Sozialismus Einzug hält.

Hinzu kommt, dass die Mietpreisbremse genau das Gegenteil dessen bewirkt, was eigentlich erreicht werden sollte: Wie bei fast jedem staatliche Eingriff in den Markt werden auch hier Investoren für dringend benötigte Neubauten durch linke Regulierungswut ausgebremst. Ein Ende des Wohnungsmangels rückt so in immer weitere Ferne. Stattdessen steigen die Mieten weiter, denn was es zu wenig gibt, wird bekanntlich immer teurer.

Die AfD fordert darum vom Senat: Bauen statt Bürokratie! Dazu gehören die Abkehr von der Mietpreisbremse und der sofortigen Stopp aller weiteren sozialistischen Experimente in der Wohnungspolitik, bevor auch sie von Richtern als verfassungswidrig eingestuft oder sogar durch Urteile untersagt werden. Dies betrifft u.a. die Enteignung durch Vorkaufsrecht und das Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen als temporäre Ferienimmobilie. Ideologie darf niemals das Recht ersetzen!”

 

Kontakt:

Thorsten Elsholtz
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Elsholtz@AfD-Fraktion.berlin