„Die Kritik des Bundesrechnungshofs ist ja umfangreicher als das Gesetz selbst!“, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete und bildungspolitische Sprecher Götz Frömming über den neuen Ampel-Gesetzentwurf, der die BAföG-Sätze neu regeln soll. Die Kritik kommt zu Recht, findet Frömming. Denn das eigentliche Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, werde mit den Neuregelungen nicht erreicht. Schließlich bestand der eigentliche Zweck des BAföG ursprünglich darin, dass junge Leute studieren können, die sich ein Studium andernfalls nicht leisten könnten. Es war eine Sozialleistung für einen begrenzten Kreis potenzieller Empfänger. Frömming ist überzeugt, dass dieser Ansatz sich bewährt hat und weiterverfolgt werden sollte: „Studieren ist eine Chance, aber kein staatlich garantiertes Menschenrecht für jedermann!“
Genau dies werde nun jedoch komplett aufgeweicht, warnt Frömming. Das eigentliche Ziel der Ampel-Regierung sei offenbar eine komplett elternunabhängige Förderung für alle Studenten – unabhängig vom Alter und dem Vermögen der Eltern. Die Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre und eine staatliche Anhebung der Freibeträge zeigen schließlich, wohin die Reise geht. Der Arbeitgeberverband sieht eine Abkehr vom bisherigen Charakter des BAföG. Frömming spitzt diese Feststellung zu: „Sie schaffen das Bafög ab, wir hingegen wollen es erhalten!“ Die Ampel habe nicht verstanden, dass das Bafög kein Selbstzweck sei und dass eine höhere Zahl von BAföG-Empfängern nicht automatisch etwas Gutes sei.
Denn für Frömming ist es schlichtweg unsozial, wenn ein 35-Jähriger aus wohlhabendem Hause, der dann auch noch 45.000 Euro auf der hohen Kante hat, Transferleistungen erhalten soll, die andere Menschen viel nötiger bräuchten. Genau dies ist jedoch die BAföG-Politik der Ampel. Der Preis dieser Gießkannen-Methodik: Bedarfssätze für diejenigen, die wirklich gefördert werden müssten, können noch nicht einmal an die Inflationsrate angeglichen werden. Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag (Drucksache 20/2368) nehme hingegen davon Abstand, „reichen älteren Herren ein Studium zu finanzieren“, so wie die Ampel das will. Deswegen würde der AfD-Antrag ermöglichen, den BAföG-Satz für die wirklich bedürftigen Menschen um 17 Prozent zu erhöhen.
Aufhorchen lässt übrigens eine Formulierung aus dem Gesetzentwurf der Ampel-Regierung für die 28. BAföG-Novelle. Die Bundesregierung soll demnach ermächtigt werden, BAföG-Leistungen im Falle einer Notlage auch ohne Zustimmung des Bundesrats einem Personenkreis zugänglich zu machen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen wäre. „Kündigen Sie hier eigentlich schon den nächsten Lockdown an?“, fragt Frömming. Angesichts des fragwürdigen Nutzens der bisherigen Corona-Maßnahmen und der nicht durchgeführten Auswertung dieser Maßnahmen wäre dies der vollkommen falsche Weg. „Wir brauchen keine Notstandsgesetzgebung! Wir brauchen keine Ausschaltung der Legislative!“, betont Frömming in seiner Rede, um den Altparteien anschließend zuzurufen: „Kehren Sie zurück zur parlamentarischen Demokratie!“
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