OVG Hamburg hält an Hamburger Corona-Hotspot fest.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Beschwerde von vier Mitgliedern des Hamburger AfD-Landesvorstandes gegen die Hotspot-Regelung abgewiesen. Es hat die erstinstanzliche Entscheidung im Wesentlichen bejaht.
Hierzu erklärt das Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Hamburg und einer der Kläger:
„Gerichtsurteile sind in unserer Rechtsordnung zwar verbindlich, aber das macht Richter trotzdem nicht unfehlbar. Die Hamburger Verwaltungsgerichte setzen ihren äußerst restriktiven Corona-Kurs mit Berufung auf weite Einschätzungsspielräume der Exekutive fort. Eine solche Rechtsprechung stellt sich gegen den freiheitlichen Geist unserer Verfassung. Die Freiheit hat heute erneut Schaden genommen.
Gegen diese Entscheidung wäre noch ein außerordentlicher Rechtsbehelf an das Bundesverfassungsgericht möglich. Aufgrund der rein einseitigen Betrachtungsweise des OVG hätten wir einen solchen auch gerne eingelegt. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass eine Entscheidung hierzu rechtzeitig vor Auslaufen der Hotspot-Regelung ergehen würde.“