Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) will Bundesjustizministerin Lambrecht die Weisungsbefugnisse von Justizministern gegenüber Staatsanwaltschaften mithilfe einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes einschränken. Allerdings solle die Möglichkeit von Weisungen der Justizminister an die Staatsanwaltschaften nur im Bereich der europäischen Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.
Stephan Brandner, ehemaliger Rechtsausschussvorsitzender des Deutschen Bundestages und Justiziar der AfD-Fraktion, setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte vollständig aufzuheben.
Brandner teilt dazu mit:
„Als AfD-Fraktion sprechen wir uns von Anfang an klar und deutlich für die Unabhängigkeit der Justiz, auch und insbesondere der Staatsanwälte, aus. Wir haben das Thema immer wieder zur Sprache gebracht und parlamentarische Initiativen dazu eingebracht. Zu keinem Zeitpunkt haben wir damit Gehör bei den anderen Fraktionen gefunden. Für uns steht fest: Die Umsetzung einer konsequenten Gewaltenteilung muss Ziel unserer Arbeit sein.
Dass es nun erst der Kritik des EuGH bedurfte, um die Bundesregierung zu zwingen, einen Minischritt nach vorne zu machen, ist beschämend. Wir wünschen uns, dass zukünftig auch auf die Kritik aus der Opposition gehört wird, um sinnvolle Politikansätze umzusetzen.“