Mehr Transparenz schaffen, Beratungsstellen und Jugendämter besser ausstatten und Jugendliche an den Schulen über ihre Rechte aufklären.
Die familienpolitische Obfrau der AfD-Fraktion im Bundestag, Mariana Harder-Kühnel, findet es unerträglich, dass auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen deren tatsächliche Anzahl in Deutschland immer noch unbekannt ist. Eine Analyse von „Terre des Femmes“ hatte ergeben, dass in den ersten zwei Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes bundesweit lediglich 813 Fälle offiziell registriert und nur zehn Kinderehen aufgehoben worden sind. Angesichts dieser Zahlen und der Tatsache, dass in Bezug auf Kinderehen bundesweit von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, fordert die AfD-Bundestagsfraktion die Länder und Behörden auf, alles zu unternehmen, damit diese kulturfremden Praktiken in Deutschland unterbunden werden:
„Es ist unerträglich, dass auch drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen deren tatsächliche Anzahl in Deutschland nach wie vor unbekannt ist. In einigen Bundesländern werden nicht einmal Statistiken geführt, sodass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Wie mangelhaft die praktische Umsetzung des Gesetzes in den Ländern gehandhabt wird, zeigt zum Beispiel die massive Diskrepanz zwischen den Zahlen aus Berlin und Bayern. Während in Berlin von April 2017 bis April 2018 lediglich drei Fälle von Kinderehen erfasst wurden, hat man in Bayern im gleichen Zeitraum 367 Fälle registriert. Neuere staatliche bundesweite Zahlen existieren nicht. Es fehlt offenbar jeder politische Wille, das Gesetz mit der nötigen Rigorosität durchzusetzen. Für die betroffenen Minderjährigen ist das eine Katastrophe.
Mit der bevorstehenden Evaluierung des Gesetzes werden die erheblichen Mängel bei der bisherigen staatlichen Umsetzung offen zu Tage treten. Die bundesweite statistische Erfassung von Kinderehen wird zukünftig von ebenso zentraler Bedeutung sein wie die Vornahme geeigneter präventiver und repressiver Maßnahmen. Der Staat ist in der Pflicht, bei der behördlichen Zuständigkeit Transparenz für betroffene Minderjährige zu schaffen, Beratungsstellen und Jugendämter finanziell und personell angemessen auszustatten, Behördenmitarbeiter juristisch adäquat zu schulen und Jugendliche an den Schulen über ihre Rechte und Hilfsangebote aufzuklären. Zudem müssen staatliche und religiöse Trauungen von minderjährigen Personen sowie Eheschließungen mit diesen fortan unter Strafe gestellt werden, auch, wenn diese im Ausland erfolgen.
Kulturfremde Traditionen zum Schaden der betroffenen Minderjährigen dürfen hierzulande nicht Fuß fassen. Wir fordern, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen endlich effektiv umgesetzt wird“, sagt Harder-Kühnel.