Es gibt keine Dringlichkeit für die nachträgliche Änderung der Tagesordnung und Abweichung vom regulären Gesetzesberatungsprozess.
In den Plenarsitzungen am Donnerstag und Freitag wollen SPD, CDU, Grüne und FDP einen Entwurf zum Abgeordneten- und Fraktionsgesetz, der eine beträchtliche Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten sowie der Fraktionsmittel vorsieht, im Eilverfahren besprechen und abstimmen. So wurde die Beratung dieses Gesetzentwurfs nachträglich auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt, die schon vorher im Ältestenrat festgelegt worden war. Dabei hat sich der Landtagspräsident nicht mit der AfD-Fraktion ins Benehmen gesetzt, wie es die vorläufige Geschäftsordnung des Landtags (GOLT) bei Änderungen der vorläufigen Tagesordnung vorsieht.
Obwohl die GOLT im Regelfall den frühesten Zeitpunkt für die zweite Beratung zwei Werktage nach der ersten Beratung vorsieht, soll mit der Begründung der besonderen Dringlichkeit davon abgewichen und das Gesetz nach der ersten Besprechung am Donnerstag schon einen Tag später am Freitag in der zweiten Beratung beschlossen werden. Auf die Überweisung an einen Fachausschuss, wie sie bei Gesetzesanträgen die Regel ist, soll verzichtet werden.
Uwe Junge, der Vorsitzende der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz, kritisiert dieses Vorgehen: „Aus unserer Sicht liegt keine besondere Dringlichkeit vor, die eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung oder eine Abweichung vom regulären Gesetzesberatungsprozess rechtfertigen würde. Die AfD-Fraktion wird daher Einspruch gegen die nachträgliche Veränderung der vorläufigen Tagesordnung und die verkürzte Gesetzesberatung einlegen und Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in den Haushalts- und Finanzausschuss stellen.“
Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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Andreas Wondra
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