Corona-Kontaktverbot – was darf ich? Was darf ich nicht?

Gilt eine Ausgangssperre?

Nein. Aber eine KONTAKTsperre: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten. Also mit dem Partner spazieren gehen ja – zu dritt nicht. Zu allen anderen müssen wir einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

 

Was gilt für die eigene Wohnung?

Hier gilt die Zwei-Personen-Regel nicht ausdrücklich. Natürlich darf die vierköpfige Familie in der Wohnung zusammen sein. Aber es gilt: Keine Partys, keine Feiern, keine Treffen mit Nicht-Familienmitgliedern. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen auch bestraft werden.

 

Wie hoch sind die Strafen?

Bis zu 25.000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. «Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden», sagte Kanzlerin Merkel. Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln – mit Folgen bei Nichteinhaltung.

 

Was ist draußen noch erlaubt?

Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft – aber eben möglichst alleine oder mit maximal einer Person. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuche, zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.

 

Was muss bundesweit geschlossen werden?

Restaurants und Cafés – Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.

 

Werden Homeoffice oder Produktionseinschränkungen vorgeschrieben?

Nein, dazu gibt es keine bundesweite Regelung. In Betrieben sollen aber Hygienevorschriften eingehalten werden – mit Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher.

 

Dürfen Länder und Kreise darüber hinaus gehen?

Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln. In Bayern darf in der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört – also etwa Familien aus einer Wohnung. Ansonsten darf man hier nur alleine hinaus – es sei denn, wenn etwa Betreuer mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen. Dann ist im Freistaat etwa auch ein Gang zu dritt erlaubt.

 

Was tut die Regierung zur Abfederung der Folgen?

In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte, Soloselbstständige und Kliniken aufgespannt werden. Umfangreiche Rechtsänderungen soll es geben. Das Ganze soll im Schnellverfahren beschlossen werden: Heute im Kabinett, am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat.

 

Wie teuer sollen die Schritte werden?

Das kann noch niemand sagen: Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein Rettungsschirm für Firmen – der «Wirtschaftsstabilisierungsfonds» – soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Kleinunternehmen und Selbstständige sollen bis zu 15.000 Euro direkt bekommen.

 

Was ist für Mieter geplant?

Wer seine Miete nicht zahlen kann, weil er kein Gehalt bekommt soll nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll das vom 1. April bis 30. September. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber bestehen bleiben. Die Vermieter gehen auf die Barrikaden, kritisieren, dass es nicht nur Wohnungsunternehmen gibt, die das verkraften, sondern auch private Vermieter, die auf die Einnahmen angewiesen sind. Der Mieterbund findet die Regelung gut.

 

Was ist für Beschäftigte geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter leichter halten können – statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.

 

Was will die Regierung noch tun?

Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit mehr drei Milliarden Euro helfen. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben, so dass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen.

 


 

Gerade in einer Notsituation wie der Corona-Krise dürfen wir uns nicht aus den Augen verlieren. Bitte abonnieren Sie JETZT unseren Newsletter, damit wir Sie selbst bei technischen Problemen von Facebook und Co. weiter mit Informationen versorgen können: afdkompakt.de/newsletter