AfD im Bundestag fordert Corona-Hilfe für Selbständige und deren Mitarbeiter

Uwe Witt MdB, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

1.000 € für jeden Gewerbetreibenden und 500 € je weiterbeschäftigtem Mitarbeiter pro Monat für bis zu einem halben Jahr gewähren.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Uwe Witt, ist besorgt darüber, dass die Bundesregierung mit ihrem KfW-Programm zur Liquiditätsförderung und dem novellierten Kurzarbeitergeld vorrangig mittelständische bis große Unternehmen fördert, während Kleinstunternehmer und Selbständige bisher durchs Raster fallen. Angesichts von über vier Millionen Betroffenen, sei diese quasi-Benachteiligung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit nicht nachvollziehbar.

„Die Regierung setzt Milliardenprogramme um und ebnet damit Großunternehmen den Weg durch die Corona-Krise. Einen sehr wichtigen Stützpfeifer unserer Wirtschaft vergisst sie allerding komplett: die Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständigen.

Die AfD-Fraktion fordern die Regierung auf, diesen Unternehmern mit einem Sonderprogramm unter die Arme zu greifen. Da Solo-Selbstständige in der Regel als Freiberufler auf Zuruf arbeiten beziehungsweise nur auftragsbezogen engagiert werden, haben diese Menschen kaum die Möglichkeit, Rücklagen für extreme Krisenzeiten zu bilden. Die Liquiditätsförderung der Regierung über die KfW ist für diese Unternehmer falsch aufgesetzt, denn nur 80 Prozent der Darlehenssumme wird durch die KfW abgesichert. Die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank absichern. Das ist allerdings vom Bonitätsscore des Unternehmers abhängig. Dass der Score-Index eines Unternehmens, das durch die Corona-Krise Finanzhilfen in Anspruch nehmen muss, schlecht ist, versteht sich von selbst. Demnach werden diese KfW-Förderkredite für Kleinstunternehmer nicht abrufbar.

Unser Sofortprogramm sieht eine pragmatische und unmittelbare Unterstützung für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige vor: die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für maximal sechs Monate. Die Abwicklung soll nicht umständlich über die Hausbanken mit dem Hindernis Bonitätsprüfung, sondern unkompliziert über die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Jeder Selbstständige, Gewerbetreibende und andere Kleine Unternehmer soll für sich 1.000 Euro je Monat erhalten. Hat dieser Kleinunternehmer Mitarbeiter, so sieht unser Programm einen Zuschuss von 500 Euro für jeden Mitarbeiter, der weiterbeschäftigt wird, vor.

Den Kleinstunternehmern kann nur auf so eine einfache und direkte Weise effektiv geholfen werden. Ansonsten wird Corona das Wirtschaftsförderungsprogramm für Insolvenzverwalter“, sagt Witt.