Dass ein Vertragspartner der Gerichtsbarkeit des Anderen unterworfen ist, erinnert an Knebelverträge der Europäer im 19. Jahrhundert mit China.
Der Brexit-Sprecher der AFD-Delegation im EU-Parlament, Gunnar Beck, sieht im Entschluss des EU-Parlaments am 12. Februar 2020 zum Verhandlungsmandat für ein Freihandelsabkommen mit Großbritannien, dass die EU sich weiterhin am uneingeschränkten Primat der EU-Verträge orientiert. Indem die EU den Briten das genaue Gegenteil dessen als Verhandlungsgrundlage anbiete, was diese mit dem Brexit erreichen wollten, stelle sich die Frage, ob die EU an Verhandlungen auf Augenhöhe interessiert und wem das letztendlich von Nutzen sei:
,,Auch nach dem Brexit haben alle EU-Mitgliedstaaten ein Interesse an weiterhin guten diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Vereinigten Königreich. Das EU-Parlament aber hat Schwierigkeiten, den Vollzug des britischen Austritts überhaupt zu akzeptieren. So fordert der Parlamentsbeschluss, die Briten müssten sich weiterhin gemeinsamen Regeln der EU-Verträge unterwerfen, die zwar hin und wieder geändert werden können, doch nur nach den Regeln der EU-Verträge, durch die EU und ohne Zustimmung der Briten. So sollen die Briten weiterhin an die sogenannten vier Grundfreiheiten, einschließlich der Personenfreizügigkeit, gebunden werden und dabei auch noch der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs unterworfen bleiben.
Dass einer von zwei souveränen Vertragspartnern in einem bilateralen Vertrag weiterhin der Gerichtsbarkeit des Anderen unterworfen bleibt, erinnert an die Knebelverträge, die die Europäer im 19. Jahrhundert China aufzwangen. Durch einen solchen Knebelvertrag würden die Briten de facto im Binnenmarkt gehalten werden. Sowohl den Verbleib im Binnenmarkt als auch die fortdauernde Unterwerfung unter ein fremdes Gericht hat Premier Boris Johnson bereits mit dem Austritt ausgeschlossen. Die Unterstützung der britischen Bevölkerung hat er dafür, denn Einwanderung und Souveränität wären wesentliche Gründe für das Austrittsvotum 2016. Mit seinen vermessenen Forderungen stellt das EU-Parlament den Erfolg der Verhandlungen um ein Handelsabkommen mit Großbritannien somit von Anbeginn in Frage. Die Frage ist: Wem zum Nutzen?”, fragt Beck.