“Im Versorgungsrecht und in anderen Gesetzen hat sich ein Anpassungsbedarf ergeben” (Zitat Landesregierung Baden-Württemberg)
Dr. Rainer Podeswa, stellvertretender Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sieht in der von der Landesregierung ins Gespräch gebrachten „Mindestversorgung“ für Beamte einen Schlag ins Gesicht eines jeden Arbeitnehmers. Den Vorstellungen der grün-schwarzen Regierung zufolge sollen Beamte künftig eine sogenannte „Mindestversorgung“ von etwa 2.000 Euro monatlich erhalten, sofern sie nicht mehr arbeiten können oder keine „Verwendung“ mehr für sie bestehe. Diese monatliche Pension solle ihnen selbst dann zustehen, wenn sie nur in Teilzeit gearbeitet haben bzw. lediglich fünf Jahre.
Für Podeswa hat dies ein gewaltiges „grünes Geschmäckle“: „Gerade von den Grünen wissen wir, dass sie beispielsweise ihre parlamentarischen Mitarbeiter blitzartig nach nur einer Legislatur verbeamten“, so Dr. Podeswa. „Wenn diese dann – beispielsweise wegen psychischer Probleme aufgrund des für sie beängstigenden Klimanotstandes – berufsunfähig werden, dann steht ihnen sofort eine Pension von 2.000 Euro zu, selbst wenn sie vorher nur in Teilzeit arbeiteten.“ Statistisch erreicht jeder fünfte Beamte die Regelaltersgrenze nicht.
Gemäß Nebenabreden zum Koalitionsvertrag wollten Bündnis 90/Die Grünen und die CDU eigentlich zwischen 2016 und 2021 immerhin 5000 Stellen abbauen! Stattdessen haben sie nun 6440 zusätzliche Stellen geschaffen! Seit der „grünen Machtergreifung“ in Baden-Württemberg 2011 wurden sogar 10.860 neue Beamtenstellen geschaffen!
Podeswa wundert sich, dass die grüne Staatssekretärin des Finanzministeriums während der Plenardebatte zumindest nach seiner zweiten Nachfrage die 2.000 Euro Mindestversorgung für Teilzeit-Beamte tatsächlich bestätigte. Zum Vergleich beschreibt er die Situation für normale Arbeitnehmer: „Die Regelaltersrente bekommt, wer fünf Jahre eingezahlt hat und mindestens 65 bis 67 Jahre alt ist. Sie lag 2018 bei durchschnittlich 638 Euro. Die Durchschnittsrente lag 2018 bei 906 Euro.“ Demnach müsste ein Arbeitnehmer etwa 70 Jahre ununterbrochen arbeiten, um Rentenansprüche in Höhe der Mindestversorgung für Beamte zu erwirtschaften, so Podeswa.