Die GroKo will keine Wahlrechts-Reform und kalkuliert Vergrößerungen des Parlaments in ihre Personalplanung mit ein.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher, Albrecht Glaser, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, bekräftigt die Forderung der AfD, die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 450 statt der heutigen 598 Mandate plus Ausgleichsmandate zu begrenzen. Wie im entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion dargelegt, möchte die AfD erreichen, dass der Bundestag nicht mehr derart aufgebläht werden kann, wie dies aufgrund der komplizierten Erst-Zweitstimmenregeln inklusive Überhang- und Ausgleichsmandaten aktuell der Fall ist. Aufgrund von Ausgleichsmandaten sind 2017 in den Bundestag 709 Abgeordnete eingezogen. Legt man die heutigen demoskopischen Umfragen zum Wahlverhalten zugrunde, würde bei Neuwahlen ein Bundestag mit mehr als 800 Sitzen entstehen.
„Seit dem Scheitern der Bundeswahlrechts-Reformkommission im Frühjahr 2019, welche das Problem des aufgeblähten Parlaments lösen sollte, sind ernstzunehmende Vorschläge anderer Parteien zur Verhinderung dieser politischen Krise unserer Demokratie nicht in Sicht. Die AfD-Fraktion hatte bereits in den Kommissionsberatungen ein Wahlrechtsmodell eingebracht, das zu einer Verkleinerung des Bundestages bis zu 450 Abgeordneten führen kann und klare und transparente Wahlrechtsregeln enthält. Unser Lösungsvorschlag war damals abgelehnt worden“, sagt Glaser.
„Vor einigen Wochen hatten 100 Staatsrechtslehrer an den Bundestag appelliert, dringend Abhilfe zu schaffen, um die befürchtete Vergrößerung des Bundestages zu verhindern und die demokratischen Defizite des derzeitigen Wahlrechts zu beseitigen. Gestern Nacht hatte der Bundestag sowohl über den AfD-Vorschlag als auch einen Vorschlag von FDP, Grünen und LINKEN zu beraten und entscheiden. Der Vorschlag der AfD-Fraktion wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.
Wesentlicher Inhalt des Vorschlags von FDP, LINKEN und Grünen war, die reguläre Mandatszahl von 598 auf 630 zu erhöhen und die Zahl der Direktwahlkreise zu verringern ohne damit die Gesamtzahl der Mandate verkleinern zu wollen. Dieses Konzept führt offensichtlich nicht zu dem gewünschten Erfolg und ist bis März 2020 nicht umsetzbar, da alle Wahlkreise in Deutschland neu geschnitten werden müssten. Da nach geltendem Wahlrecht ab März 2020 innerhalb der Parteien bereits Kandidatenaufstellungen für die Bundestagswahl 2021 möglich sind, muss der vorgelegte Vorschlag als Scheinlösung gewertet werden, welche lediglich dazu dient, anderen die Schuld am Politikversagen in die Schuhe schieben zu können.
Von den Regierungsparteien war konzeptionell überhaupt nichts zu erfahren. Das muss so gedeutet werden, dass CDU/CSU und SPD die von vielen Fachleuten und Bürgern beklagte Vergrößerung des Parlaments bereits in ihre politische Personalplanung einkalkuliert haben.
Dies alles dokumentiert aus Sicht der AfD-Fraktion staatspolitische Verantwortungslosigkeit. Parteipolitische Interessen werden über das öffentliche Wohl gestellt. Die Politikverdrossenheit in Deutschland wird aus guten Gründen steigen“, so Glaser.