Die Bundestagsverwaltung handelt offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert.
Die Alternative für Deutschland hat am 16. Mai 2019 Klage gegen zwei Bescheide des Bundestagspräsidenten beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Wegen angeblich rechtswidriger Parteispenden hatte die von Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundestagsverwaltung zwei Bescheide gegen die AfD erlassen und Strafzahlungen in Höhe von 269.400 Euro und 133.500 Euro festgesetzt.
Die Bundestagsverwaltung ist der schlüssigen Argumentation der beiden durch die AfD eingereichten Stellungnahmen nicht gefolgt. Die Sachleistungen der Goal AG waren keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes. Deshalb zieht die AfD nun vor das Verwaltungsgericht. Die Bundestagsverwaltung handelt offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert. Die Partei wird sich davon nicht beirren lassen und einen erfolgreichen Endspurt im Europawahlkampf hinlegen.