Asylanten unter Dublin-III-Hinweis nach Deutschland geholt, ohne die Gründe für die freiwillige Aufnahme angeben zu können.
Bezug nehmend auf Artikel 17 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung hat die Bundesregierung vor kurzem bekanntgegeben, auf Ersuchen von Malta die Asylverfahren von 60 „Bootsflüchtlingen“ zu übernehmen. Sie praktiziert damit die freiwillige Übernahme von Asylantragstellern, die eigentlich von einem anderen EU-Mitgliedsstaat hätten aufgenommen werden müssen. Diese Übernahme ist für Fälle vorgesehen, in denen humanitäre Gründe eine besondere Rolle spielen, wie dies z. B. aus einem bestimmten familiären oder kulturellen Kontext hervorgehen könnte. Aus einer kleinen Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ergibt sich jedoch, dass die Bundesregierung keineswegs die familiären Bindungen dieser „Bootsflüchtlinge“ geprüft zu haben scheint.
„Die Aufnahme erfolgte offenbar ohne das Vorliegen jeglicher Gründe. Ich wüsste auch nicht, welche kulturellen Gründe dafür sprechen sollten, diese Personen aufzunehmen“, kommentiert Stephan Brandner die Aussage der Bundesregierung.
Weiter musste die Bundesregierung einräumen, dass seit dem Jahr 2013 in 71.885 Fällen vom sogenannten Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht wurde. Für Brander ist es „skandalös, dass die Bundesregierung aus eigenem Antrieb entscheidet, die Verantwortung und die Kosten für so viele Menschen freiwillig zu übernehmen, ohne dass dazu jemals eine Verpflichtung bestanden hätte. Die Bürger wurden nie gefragt, ob sie das wollen. Solch fragwürdiges, deutschlandfeindliches Verhalten muss sofort beendet werden“, so die Forderung von Brandner an die Adresse der Bundesregierung.