Es kommt immer wieder vor, dass Dokumente den zuständigen Gremien erst vorgelegt werden, wenn die Einspruchsfristen abgelaufen sind.
Im Sportausschuss des Deutschen Bundestages kam es heute zu einer Missachtung elementarer demokratischer Parlamentsregeln. Erst am 07.11.2018, wurde ein Dokument zur Mitberatung vorgelegt, bei dem das Einspruchsrecht der Abgeordneten bereits vor knapp zwei Monaten abgelaufen ist. Es ging dabei um einen EU-Vorschlag für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“.
Die Subsidiaritätsfrist, die Frist, in der ein solches Dokument „gerügt“, einfacher ausgedrückt in der der Übernahme eines solchen Dokuments in nationales Recht widersprochen werden kann, endete in diesem Fall bereits am 17.09.2018, also schon vor knapp zwei Monaten.
Die AfD-Vertreter im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, Jörn König und Andreas Mrosek, kritisieren aufs Schärfste, dass die Vorlage dieses Dokuments erst jetzt erfolgt, zu einem Zeitpunkt, zu dem bei Kritik oder Änderungsbegehren kein Widerspruch mehr möglich wäre.
Dies ist kein Einzelfall. Es kommt im Bundestag immer wieder vor, dass Dokumente den zuständigen Gremien erst zu einem Zeitpunkt vorgelegt werden, zu dem Einspruchsfristen bereits abgelaufen sind. Die AfD, hier für diesen konkreten Fall im Sportausschuss die Sportausschuss-Mitglieder Jörn König und Andreas Mrosek, fordern, dass diese Praxis sofort geändert wird und Dokumente in Zukunft deutlich vor Ablauf der Einspruchsfristen, den zuständigen Gremien vorgelegt werden.