Wenn bereits 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid gesundheitsschädlich sein sollen, hätte Helmut Schmidt keine einzige Legislaturperiode überlebt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard fordert, den Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm endlich objektiv wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Seit Monaten steht diese Forderung der AfD-Fraktion im Raum, wird aber von alle anderen Fraktionen abgelehnt, wie auch die von der AfD beantragte Anhörung von Experten.
Bernhard, der auch Mitglied im Umweltausschuss des Bundestages ist, kritisiert diese Verweigerungshaltung: „Im Bundestag wird jetzt fast jede Woche über Diesel-Fahrverbote gesprochen. Für die Menschen ändert sich aber nichts! Der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm ist völlig willkürlich gesetzt! Er stützt sich ausschließlich auf theoretische Hochrechnungen ohne jeden praktischen Bezug.”
Der Lungenexperte Professor Köhler vergleicht die theoretischen Hochrechnungen mit dem „Hexenhammer“ im Mittelalter: „Da geht es darum, wie und mit welchen Experimenten man eine Hexe erkennt. Das wird durchaus rational erläutert. Aber die Grundfrage, ob Hexen überhaupt existieren, wird nie gestellt.“
„Genauso ist es im Deutschen Bundestag, wenn es um Stickstoffdioxid geht“, führt Bernhard weiter aus: „Alle klinischen Studien der Weltgesundheitsorganisation WHO, die den Grenzwert von 40 Mikrogramm untermauern sollten, sind krachend gescheitert. Beim Rauchen einer einzigen Zigarette atmet man 50.000 Mikrogramm Stickstoffdioxid ein. Eine Zigarettenschachtel entspricht einer Million Mikrogramm. Wenn also bereits 40 Mikrogramm fatale Auswirkungen hätten, dann hätte Helmut Schmidt keine einzige Legislaturperiode überlebt. Dementsprechend sollte der “40-Mikrogramm-Grenzwert” endlich objektiv überprüft werden.”
Selbst in Kalifornien mit den strengsten Umweltvorschriften der Welt gilt ein Grenzwert von 100 Mikrogramm, was dem Zweieinhalbfachen wie in Deutschland entspricht. Die US-Umweltbehörde hatte diesen Grenzwert kürzlich nochmals ausdrücklich bestätigt, da dieser so wörtlich: „einen angemessenen Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet, und insbesondere eine ausreichende Sicherheitsmarge gerade auch für ältere Personen, Kinder und Menschen mit Asthma berücksichtigt.“