Was per Betriebsrente für die Altersvorsorge eingezahlt wurde, sollte dem Rentner ohne Abzüge ausgezahlt werden.
Nach den neusten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 100/15; 1 BvL 2/18) sind Rentner weiterhin verpflichtet, auf die Auszahlungen ihrer betrieblichen Altersvorsorge, die vollen Sozialabgaben zu leisten. Nur diejenigen Senioren, die ihre Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge ohne Zahlungen ihres Arbeitgebers geleistet bzw. nach Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne ihren Arbeitgeber weitergeführt haben, sind von der Abgabe von Sozialleistungen auf die Auszahlungen befreit und haben einen Anspruch auf Rückzahlung.
Viele Arbeitnehmer nutzen zur Absicherung des Alters die von ihren Betrieben angebotene betriebliche Altersvorsorge. In der Ansparphase profitieren sie zwar von den Steuervorteilen, müssen dann aber bei Renteneintritt auf die Auszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag abführen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter setzt sich für die uneingeschränkte Abschaffung der Abgabenlast auf die betriebliche Altersvorsorge ein: „Es darf nicht sein, dass Rentner, die sich zu Zeiten ihrer beruflichen Tätigkeit jede müde Mark vom Munde abgespart haben, um für das Alter vorzusorgen, bei Renteneintritt zirka 19 Prozent ihrer betrieblichen Altersvorsorge abgenommen bekommen. Der Sparer ist so wieder der Dumme.
Fast jede zweite Altersrente liegt unter 800 Euro, so dass die Bürger schon heute privat vorsorgen müssen, um nicht in Altersarmut zu geraten. Aus diesem Grund setzte ich mich für eine umfassende Entlastung der Rentner ein“, so Keuter.