Die Einreise von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter sollte gestoppt werden!
Ab dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug nach Deutschland auch für subsidiär (behelfsmäßige) Schutzberechtigte – also Migranten mit vorübergehendem Schutzstatus – wieder möglich. Den Botschaften in den Herkunftsländern liegen bereits jetzt 28.000 Terminwünsche zur Einreise vor.
Dazu sagt Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Das Auswärtige Amt hat seit 2015 sage und schreibe 322.000 Visa für Familienangehörige von Asyl-Migranten erteilt. In diesem Jahr waren es bislang 18.451 Nachzugsgenehmigungen. Nun kommen noch einmal 28.000 Einreisewünsche von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter hinzu.“
Matthias Joa weiter: „Dabei verfügt diese Personengruppe nicht einmal über einen längerfristigen Asyl- oder Flüchtlingsstatus, da der subsidiäre Schutz nur einen streng befristeten Aufenthalt erlaubt und regelmäßig zu überprüfen ist. Wenn diese Migranten ihre Angehörigen nachholen dürfen, führt das den vorübergehenden Bleibestatus ad absurdum und gibt ihnen von vornherein die Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland mitsamt sozialer Absicherung für die gesamte Familie.“
„Das Asylrecht kann nur dann sinnvoll funktionieren, wenn Obergrenzen eingehalten sowie zuverlässige Einreise- und Bleibeüberprüfungen stattfinden würden. Das ist bei dieser Art des Familiennachzugs nicht der Fall, weshalb die AfD-Landtagsfraktion die Forderung der Bundestagsfraktion nach einem Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für subsidiär Schutzberechtigte unterstützt und die Dimensionen sowie Auswirkungen des Familiennachzugs in Rheinland-Pfalz weiter erfragen wird“, so Joa abschließend.