„Niedersächsisches Gesetz zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und minderjährigen Kindern vor Gewalt im sozialen Nahraum“.
Jährlich gibt es 17.000 Fälle von häuslicher Gewalt, die polizeilich registriert werden. Mehr als 2.600 Mal wurden Frauen im vergangenen Jahr vor Frauenhäusern abgewiesen. Die Frauen fanden keinen Platz, obwohl sie sich unmittelbar in Gefahr befanden, wieder Gewalt erleiden zu müssen.
„Für die Frauen, die Gewalt erfahren mussten, ist es belastend, beschämend und erniedrigend, wenn sie zurückgeschickt werden. Zu Hause erwartet sie meist die gleiche Spirale aus Gewalt und Demütigung“, sagt Stephan Bothe, der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Niedersachsen.
Und die Gefahr, dass das geschieht, ist in Niedersachsen groß: So musste das Frauenhaus Oldenburg beispielsweise 197 Frauen wegschicken. In Hannover ist das Frauenhaus seit zwei Jahren durchgehend belegt. „Gerade in einer Großstadt wie Hannover, wo die Probleme sich ballen, muss es selbstverständlich sein, alle Frauen, die von Gewalt bedroht werden, unterzubringen“, so Stephan Bothe. Derzeit fehlen in neun Landkreisen Frauenhäuser. Die AfD will diese Situation verbessern: Dazu wird der Gesetzentwurf „Niedersächsisches Gesetz zur Regelung von Schutz und Hilfe für Frauen und minderjährigen Kindern vor Gewalt im sozialen Nahraum“ in den Niedersächsischen Landtag eingebracht.
„Wir stellen besonders die Anspruchsberechtigung in den Vordergrund, damit Frauen und ihre minderjährigen Kinder in bedrohlichen Situationen einen rechtlichen Anspruch auf Hilfe haben“, so Bothe zu dem Gesetzentwurf der AfD. „Die Landesregierung experimentiert seit mehr als zehn Jahren an dem Problem herum“, sagt Stephan Bothe. „Wir wollen das Problem lösen. Wir wollen das Frauen in Not einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus haben.“