Missbrauch des Gesundheitssystems bekämpfen.
Antrag von Alexander Tassis, Abgeordneter in der bremischen Bürgerschaft:
Steigende Gesundheitskosten und Zusatzbeiträge belasten Krankenkassen und die Versicherten. Weitere Beitragserhöhungen sind absehbar. Angesichts dieser Umstände hält die AfD es für notwendig, die Ausgaben auf dem Gesundheitssektor zu überdenken.
Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise, die eine Staatskrise Deutschlands darstellt und nichts weiter, ist diese Überprüfung dringend geboten. Ungleichbehandlungen deutscher Bürger und zeitgleiche Bevorteilung ausländischer Staatsbürger, die finanziellen und staatlichen Belastungen sind nicht länger hinnehmbar.
- Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 ist nur ein Beispiel für Ungleichbehandlung. Insbesondere die Regelungen zur Familienversicherung für im Ausland befindliche Familienmitglieder ist hier einschlägig und vollkommen abzulehnen. Der zugrunde gelegte Fanmilienbegriff richtet sich in diesem Fall nach den Rechtsnormen des Herkunftslandes und nicht nach deutschen Vorschriften. Nach türkischem Recht zählen auch die Eltern mit zum Kreis der Famile, die einen Anspruch auf Mitversichern hat. In Deutschland gilt dies selbstverständlich nur für Ehepartner und Kinder. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen räumt türkischen Staatsbürgern eine Sonderstellung ein. Einheimische Versichert werden benachteiligt und dürfen zahlen.
Die im deutschen Sozialversicherungsrecht nicht vorgesehene Ausweitung der Familienversicherung verursacht Kosten, die vornehmlich von deutschen Beitragszahlern getragen werden, auch von integrierten deutschen Staatsbürgern, die Zahlungen ins Ausland mittragen.
Die Kündigung des Abkommens ist in diesen Zeiten unabdingbar.
Auf den Prüfstand gehören in diesem Zuge auch andere Sozialversicherungsabkommen, die Fehlanreize auch für muslimische und außereuropäische Länder bieten: Bosnien-Herzegowina, das Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Tunesien.
Es gibt keinerlei besonderen Gründe für diese Abkommen.
- Die hohe Zahl illegaler Zuwanderer belastet neben der Inneren Sicherheit und dem Gerechtigskeitsempfinden aller Staatsbürger, die sich der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet fühlen, in unserem Land auch die gesetzlichen Krankenkassen in hohem Maße. Steigende Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte sind die Folge.
Die fortgesetzte Zuwanderung von „Versorgungssuchenden“ (G. Heinsohn) verschärft das Problem. Anreize, die Deutschland für unnötige Wanderbewegungen nach Mitteleuropa attraktiv machen, unter Destabilisierung und Entfremdung eigentlich befreundeter Nationalstaaten, müssen vermieden werden.
Die Leistungsansprüche, auch, aber nicht nur im medizinischen Bereich, sind daher auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Dagegen sollen anerkannte Asylberechtigte in dem genannten Bereich einen Anspruch besitzen wie der deutsche Bürger.
Wer ausreisepflichtig ist aber, darf kein Anrecht und hat nach allem übergesetzlichen Rechtsempfinden keinen Anspruch auf den gleichen Leistungskatalog wie gesetzlich Krankenversicherte.
Daher bittet der Antragsteller die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft folgendem Antrag zuzustimmen:
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat dazu auf,
- sich gegenüber den gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland für die Aufkündigung des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens einzusetzen;
- und sich gegenüber den gesetzgebenden Organen der Bundesrepublik Deutschland dafür einzusetzen, dass nur anerkannte Asylberechtigte in den Genuss voller Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.