Urteil ist ein Signal an die Bundesregierung, ihre Ministeriumsstrukturen nicht für politische Agitation gegen die Opposition zu missbrauchen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall der noch geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD Recht gegeben. Wanka hatte die Homepage ihres Ministeriums dazu missbraucht, Stimmung gegen die AfD und eine von ihr angemeldete Demonstration zu machen.
„Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung einer Partei durch staatliche Organe (…) greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ein“, so die Karlsruhe Richter.
Der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland zeigte sich erfreut über das Urteil und sprach von Genugtuung. „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe“, so Gauland.
Sein Co-Vorsitzender im AfD-Bundesvorstand, Jörg Meuthen, schließt sich an und ergänzt: „So macht man das. AfD wirkt. Wie Frau Wanka missbräuchlich mit ihrer Position umgegangen und gegen uns vorgegangen ist, war ein Unding. Das Urteil sollte auch anderen Regierungsmitgliedern eine Lehre sein.“
Das Urteil ist ein klares Signal an die Bundesregierung, ihre vom Steuerzahler bezahlten Ministeriumsstrukturen nicht für politische Agitation gegen die Opposition zu missbrauchen. (Berlin, 27.2.2018)