Per Gesetzesänderung versuchen die Altparteien, der AfD den ihr zustehenden Platz im Stiftungsrat zu verwehren.
Im Landtag von Niedersachsen haben SPD, CDU, Grüne und FDP sich offensichtlich darauf geeinigt, zu verhindern, dass die AfD einen Platz im Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten erhält. Nach dem derzeit geltenden Recht steht es jeder Landtagsfraktion zu, einen Vertreter zu benennen, der im Stiftungsrat der Niedersächsischen Gedenkstätten tätig wird.
Ein interfraktioneller Gesetzesentwurf soll nun Fakten schaffen und geltendes Recht ändern. Die Folge wäre, dass nur die vier größten Fraktionen einen Sitz erhalten. Die anderen Parteien streben damit einen Ausschluss der AfD an. Dieses Vorgehen ist umstritten. Die Frage lautet: Wie rechtsstaatlich ist das eigentlich?
„Recht muss allgemeine Regeln schaffen“, sagt Klaus Wichmann MdL. „Eine gesetzliche Regelung, die nur das Ziel verfolgt, eine Fraktion aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen, entspricht nicht den rechtsstaatlichen Prinzipien.“ Jeder Gesetzesentwurf, der diesen Prinzipien zuwiderläuft, wird von der AfD abgelehnt.
Demokratie verlangt nach einer fairen Auseinandersetzung. Sie funktioniert nicht, wenn man Meinungen ausschließt, nur weil sie einem nicht gefallen. Es muss der Behauptung der anderen Parteien mit Entschiedenheit widersprochen werden, den Opferverbänden sei nicht zuzumuten, sich mit Vertretern der AfD zu treffen. Die Absicht der Altparteien, per Gesetzesänderung die AfD daran hindern zu wollen, ihren Wählerauftrag zu erfüllen, zeigt, dass es den Altparteien letztendlich wohl nur darum geht, die AfD zu diskriminieren. Man kann gespannt sein, wie viele „Lex AfD“ die Altparteien in den nächsten Jahren noch zu schaffen gedenken, in der Hoffnung, sich auf diese Weise der gesellschaftlichen Diskussion mit der AfD entziehen zu können. (Hannover, 12.2.2018)