AfD fordert mehr staatliche Forschung zur Abgasuntersuchung.
Das Vertuschen der eignen Versäumnisse im Diesel-Ausschuss bei gleichzeitiger Skandalisierung und Verteufelung des Dieselmotors hat Marc Bernhard (AfD) den Abgeordneten der Altparteien vorgeworfen, am Freitag den 2. Februar 2018 in der Aktuellen Stunde des Bundestages zu den Tier- und Menschenversuchen mit Diesel-Abgasen. Gleichzeitig forderte er mehr staatliche Forschung auf diesem Gebiet.
„Bei dieser Debatte geht es Ihnen, werte Kollegen von der Grünenfraktion, eben nicht um den Schutz der Menschen, sondern um eine Vertuschung Ihrer eigenen Versäumnisse im Untersuchungsausschuss und um eine rein ideologisch motivierte Verteufelung der Automobilindustrie“, so der AfD-Bundestagsabgeordnete wörtlich. Und dies gelte für alle Altparteien, denn alle waren im Diesel-Untersuchungsausschuss vertreten, als dieses Thema zu Sprache kam, und laut Sitzungsprotokoll hat damals kein einziger nachgefragt. Nun aber – zwei Jahre später – werde mit großem Tam-Tam eine aktuelle Stunde abgehalten.
Zuvor hatte sich Marc Bernhard scharf gegen die von der Automobilindustrie beauftragten Abgastests an Affen gewandt, die „in jeder Hinsicht eine abscheuliche Vorstellung“ seien, darüber hinaus auch „unethisch in ihrer Konzeption, …unprofessionell in ihrer Durchführung“ und die Ergebnisse haben manipuliert werden sollen. Der eigentliche Skandal sei aber, „dass es offenbar immer noch keine öffentlich finanzierten, seriösen Forschungsdaten zu den langfristigen Gesundheitsgefahren durch Stickoxide gibt“, betonte Marc Bernhard, der auch Stadtrat in Karlsruhe ist. Doch den Grünen und der SPD gehe es „offensichtlich nur um bloße Panikmache, Selbstdarstellung und um Ihren ideologisch motivierten Kampf gegen das Auto.“
„Während für Autos ganz scharfe Schadstoffgrenzwerte gelten, wird am Arbeitsplatz eine viel höhere Belastung akzeptiert. Zur Erinnerung: Der Grenzwert für Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft beträgt gerade einmal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Am Arbeitsplatz sind dagegen bis zu 950 Mikrogramm pro Kubikmeter, also das 24-fache, erlaubt“, fuhr Marc Bernhard fort. Wenn es wirklich um das Wohl der Menschen gehe, müsse mit staatlich finanzierter Forschung zweifelsfrei festgestellt werden, welche Konzentrationen noch unbedenklich seien und welche nicht, und dass müsse sich dann in den Grenzwerten niederschlagen. (Berlin, 5.2.2018)