„Der Bundesvorstand hat heute mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen, den Vorstand des AfD-Landesverbandes Niedersachsen gemäß § 8 (1) (a) Bundessatzung seines Amtes zu entheben, weil dieser schwerwiegend gegen die Grundsätze bzw. die Ordnung der Partei verstoßen hat. Gemäß § 8 (3) Bundessatzung tritt die Ordnungsmaßnahme sofort in Kraft. Der Bundesvorstand wird gemäß § 9 (6) Bundessatzung zeitnah zu einem Landesparteitag einladen, der mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen einen neuen beschluss- bzw. handlungsfähigen Vorstand für den AfD-Landesverband Niedersachsen wählen wird.“ (19.1.2018)