CDU-Innenministerium sollte endlich aufwachen und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf ihr tatsächliches Alter überprüfen.
Maximal fünf Prozent der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UmA) in Sachsen sind tatsächlich auf ihr Alter untersucht worden, ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 6/11355). Wie viele der angeblichen Minderjährigen ohne Ausweispapiere illegal eingereist sind und wie viele möglicherweise das Land wieder verlassen haben, konnte die Staatsregierung nicht sagen. Aktuell werden insgesamt 2.158 unbegleitete minderjährige Ausländer von den sächsischen Jugendämtern betreut.
Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt: „Erst vor wenigen Tagen hat ein angeblich 15-jähriger Afghane die Tochter seiner Gasteltern auf offener Straße erstochen. Vor einem Jahr vergewaltigte und erdrosselte ein angeblich 17-jähriger Afghane eine Medizinstudentin in Freiburg. Beide Täter sind offensichtlich erwachsen und haben sich mit Hilfe von Lügen den besonders begehrten Status eines UmA erschlichen, mit teurer Rundumversorgung und der Gewissheit, nicht abgeschoben werden zu können.
Was muss noch passieren, bis das CDU-Innenministerium endlich aufwacht und die angeblichen Minderjährigen in Sachsen endlich auf ihr wahres Alter medizinisch untersucht? Wann werden die Schwindler und verurteilte Verbrecher in ihre Heimatländer abgeschoben? Wie viele Milliarden Euro Steuergeld wird für diesen offensichtlich weitverbreiteten Asylmissbrauch noch verbrannt? Nur die stärksten UmA haben Europa und Deutschland erreicht. Werden sie hier dazu noch kriminell, ist ihnen in der Heimat ein Leben auch ab 16 Jahren durchaus zuzutrauen.
Medizinische Alters-Untersuchungen in Dänemark haben gezeigt, dass 75 Prozent der angeblich Minderjährigen gelogen hatten. Ein einzelner UmA kostet den Steuerzahler rund 6.000 Euro im Monat oder 72.000 Euro im Jahr. Dieser Skandal ist seit langem bekannt, dennoch haben die Altparteien einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (Drs. 6/6904) auf medizinische Altersuntersuchung abgelehnt. Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich weiter. Selbst biometrische Gesichtserkennung kann das Alter gut einschränken. Nur die Staatsregierung ist stehen geblieben.“