Berlin, 3. April 2023. Die AfD-Abgeordneten und Mitglieder des Arbeitskreises Recht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi und Tobias Matthias Peterka, haben im November 2022 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gestellt. Grund waren Äußerungen vom Sommer 2022, mit denen der Minister mehrfach in z.T. aufdringlicher Weise für das Arzneimittel Paxlovid geworben hat. Höhepunkt war ein Auftritt in der Talkshow „Markus Lanz“, in der Lauterbach seine eigene Krankengeschichte instrumentalisiert und übertriebene Aussagen zur Wirksamkeit von Paxlovid verbreitet hat, die aus Sicht der Anzeigeerstatter nach den Regeln des Heilmittelwerbegesetzes irreführend waren. Das Pfizer-Medikament, dessen Gebrauchsinformation zahlreiche Gegenanzeigen und Warnhinweise enthält, war zuvor vom Bundesgesundheitsministerium in großen Stückzahlen zur Abgabe an Patienten beschafft worden. Über die Beschaffungskosten gibt das Ministerium keine Auskunft. Nach Medienberichten droht in Kürze für Hunderttausende Dosen der Ablauf des Verfalldatums bzw. ist dieser bereits eingetreten.Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun mitgeteilt, dass von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen werde, weil keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorlägen. Lauterbach habe nicht im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes „geworben“. Nach Auffassung der Behörde zielten die Aussagen des Gesundheitsministers nicht darauf ab, den Absatz von Paxlovid zu fördern, sondern dienten lediglich „der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung über verfügbare Behandlungsmöglichkeiten“. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, teilt dazu mit:
„Selbstverständlich hat das Gesundheitsministerium das Recht, die Bevölkerung über gesundheitliche Aspekte verantwortungsvoll aufzuklären. Wenn aber der Minister das Vertrauen in sein Amt dazu benutzt, in einer Talk-Show unter namentlicher Nennung und Weglassung von Warnhinweisen ein Präparat anzupreisen, das sein Ministerium zur Abgabe an Patienten ausnahmsweise selbst beschafft hat und dessen Haltbarkeitsdauer sich dem Ende nähert, sollte eine Staatsanwaltschaft eine differenzierte Betrachtung vornehmen. Dass die Staatsanwaltschaft Berlin diese Besonderheiten in der Begründung ihrer Entscheidung nicht einmal erwähnt, ist erschütternd. In objektiver Hinsicht grenzt die Entscheidung für mich an Strafvereitelung im Amt. Eine gerichtliche Überprüfung ist in Deutschland leider nicht möglich.“