Aus Sicht des Bundesvorstandes der AfD liegt mit der am 15. Januar 2023 aufgestellten Landesliste eine ordnungsgemäß zustande gekommene Liste unserer Partei für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vor, die über keine Mängel verfügt. Dies hat auch eine zuvor von der Landeswahlbereichsleiterin gemäß Bremischen Wahlgesetz durchgeführte Mängelprüfung ergeben. Dass jetzt von den Mitgliedern des Wahlbereichsausschusses die auf der Liste befindlichen Unterschriften von Mitgliedern unseres am 08. Mai 2022 rechtswirksam gewählten Landesvorstandes moniert wurden, ist nicht nachvollziehbar – vor allem auch deshalb nicht, weil der Wahlbereichsausschuss Bremerhaven unsere dortige Teilliste mit den gleichen Unterschriften heute schon anerkannt hat. Die AfD legt gegen diese Entscheidung fristgerecht Beschwerde ein und wird den Landeswahlausschuss Bremen anrufen, der spätestens am 23. März 2023 hierzu tagen wird.
Die zweite angeblich im Namen der AfD eingereichte Liste hat mit unserer Partei formalrechtlich nichts zu tun. Der Bundesvorstand hat den nicht ordnungsgemäß einsetzten sogenannten Notvorstand mit Beschluss vom 27. Februar 2023 vorsorglich seines Amtes enthoben und ihm untersagt, weiter im Namen unserer Partei aufzutreten. Einzig dem Verwirrung stiftenden parteischädigenden Wirken dieses „Notvorstandes“ ist es geschuldet, dass der Wahlbereichsausschuss in Bremen sich heute anders als der in Bremerhaven entschieden hat. Leider sind auch die im Vorfeld vom Bundesvorstand unternommenen Vermittlungsbemühungen seitens dieses „Notvorstandes“ nicht honoriert worden. Die beiden Vertrauenspersonen dieser anderen Liste waren außerdem rechtzeitig durch den Bundesvorstand aufgefordert worden, ihre Liste zurückzuziehen. Da sie dem nicht nachgekommen sind, hat der Bundesvorstand gegen beide den Parteiausschluss aus der AfD beantragt und ihnen die Mitgliedsrechte entzogen.