Mehreren Berichten zufolge will der Bundesfinanzminister für das kommende Jahr den steuerlichen Grundfreibetrag auf 10.908 Euro erhöhen. Geplant waren bisher 10.632 Euro. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Der Bundesfinanzminister reagiert mit seinem Vorschlag auf die anhaltende hohe Inflation. Das ist richtig und wichtig. Aber diese kleckerweisen Erhöhungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass für das Jahr 2022 die Inflation nur unzureichend ausgeglichen wurde. Zudem kommt hinzu, dass bei der einseitigen Erhöhung des Grundfreibetrags ohne weitere Anpassung der folgenden Tarifeckwerte eine Stauchung des Steuertarifs eintritt, die vor allem in der ersten Tarifzone zu einer höheren Progression führt.
Aus unserer Sicht ist es geboten, eine wirklich signifikante Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.600 Euro und die entsprechenden Anhebungen der Tarifeckwerte vorzunehmen, um Entlastungen herbeizuführen, die diesen Namen auch verdienen. Würde sich der Bundesfinanzminister endlich dem Vorschlag der AfD-Bundestagsfraktion annehmen und den sogenannten Tarif auf Rädern, also die automatische Anpassung der Tarifeckwerte an die Inflation, einführen, wie dies beispielsweise in Österreich der Fall ist, würde sich Herr Lindner viele Probleme sparen können. Es ist auch eine Frage der Steuergerechtigkeit. Denn die Inflation führt zu Steuermehreinnahmen zulasten der Steuerzahler, die im Bundestag nicht beschlossen wurden. Der kalten Progression sei Dank. Diese Selbstbedienungsmentalität muss endlich ein Ende haben. Haushaltsdisziplin und das Streichen jedweder überflüssiger ideologischer Träumereien sind das Gebot der Stunde. Der Antrag „Inflationsgetriebene kalte Progression verlässlich stoppen“ (Drs. 20/698) wurde von allen anderen Fraktionen am 24. April 2022 im Finanzausschuss abgelehnt, wobei die abschließende Beratung im Plenum noch aussteht.“