Zwei Gerichtsurteile haben am Donnerstag, die im Zusammenhang mit den verordneten Corona-Maßnahmen sowie dem Infektionsschutzgesetz stehen, die Position der AfD bestätigt. Zum einen entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Fall zur Impfpflicht, dass kein Tätigkeitsverbot wegen fehlender Corona-Schutzimpfungen gegen die Mitarbeiterin in der Verwaltung einer Klinik verhängt werden durfte. Zum anderen hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis, die Schließung von Möbelhäusern im Saarland im Februar und März 2021 nachträglich für unwirksam erklärt. Demnach hätten auch mildere Maßnahmen ergriffen werden können, heißt es.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, René Aust:
„Wir begrüßen, dass die Rechtsprechung langsam umdenkt. Die Kritik der AfD, dass die Corona-Maßnahmen unverhältnismäßig waren, wird mit diesen gerichtlichen Entscheidungen erneut bestätigt.
Leider in vielen Fällen zu spät: Die wirtschaftlichen- und gesellschaftlichen Folgeschäden dieser desaströsen Politik haben tiefe Narben in unserem Land hinterlassen.“