Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zuwanderungen nach Deutschland um knapp 50 Prozent angestiegen. Besonders zu spüren bekommt dies derzeit Sachsen, wo über die Balkanroute allein vergangene Woche 900 Illegale die Grenze überquerten. Deren Unterbringung ist ein logistisches Problem. Zwölf Bundesländer melden bereits, keine Kapazitäten mehr zu haben. Sachsens Innenminister gar schlägt Alarm. Währenddessen eröffnet die Ampel weitere Zugangsmöglichkeiten nach Deutschland, indem sie die Ablehnung von „queeren“ Migranten erschwert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gottfried Curio:
„Dass Bundesinnenministerin Faeser nun angesichts des starken Migrationszuwachses auf der Balkanroute mit der serbischen Regierung sprechen will, statt direkt vor Ort etwas gegen Illegale zu tun, wie etwa die Grenzen zu sichern und aus allen Aufnahmeprogrammen auszusteigen, zeigt, dass sie das Problem nicht ursächlich beheben will, sondern im bloßen Schein-Aktionismus verharrt. Entlarvend auch, dass sie zugibt, die Situation ‚bereits seit zwei Wochen‘ beobachtet zu haben – offenbar reagiert diese Innenministerin erst, sobald es Presseberichte gibt.
Statt auf Bundeshilfe bei der Unterbringung durch bundeseigene Immobilien zu verweisen, fordert die AfD-Faktion im Bundestag, die Probleme an der Wurzel zu packen. Niemand hat es so sehr in der Hand, illegale Migration zu beenden, wie Faeser. Würde von ihr das Signal in die Welt getragen, dass Deutschland Illegale abweist, Ausreisepflichtige abschiebt und nur noch Sach- statt Geldleistungen für Asylbewerber bereitstellt, würden die Migrationszahlen nach Deutschland einbrechen. Stattdessen eröffnet die Ampel Migranten immer mehr Wege, sich in Deutschland festzusetzen.
Der neueste Vorstoß ist die Weisung an das Bamf, bei der Entscheidung über ein Asylverfahren die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu berücksichtigen. Auch sei nicht zu prüfen, ob dieses im Herkunftsland offen ausgelebt wurde (und somit eine Gefährdung im Heimatland überhaupt bestünde) und ob dies für den Antragsteller tatsächlich ‚unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität‘ ist. Mit anderen Worten: Nach der behaupteten Minderjährigkeit, um seine Bleibechancen zu erhöhen, kommt nun die behauptete Geschlechtsangehörigkeit. Wer angibt, sich als Frau zu fühlen, darf bleiben und muss keine Beweise darlegen, dass er sich das nicht nur ausdenkt, um bessere Chancen beim Asylverfahren zu haben. So kann die Regierung ganz nebenbei auch die Statistiken schönen derart, dass die Zahl der ‚Frauen‘, die aus den arabischen Ländern nach Deutschland illegal immigrieren, gestiegen sei.“