Die undemokratische Farce bei der Besetzung der Ausschussvorsitzenden im Bundestag setzt sich fort: Immer noch weigern sich die Altparteien, einen AfD-Vertreter als Ausschussvorsitzenden zu akzeptieren. In unserem AfD-Podcast „Sieben Tage Deutschland“ beschreibt der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner die Entwicklung, gegen die wir uns mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Die AfD klagt gegen den unhaltbaren Zustand und hat einen Eilantrag beim Verfassungsgericht eingereicht. Dieser wurde zwar vorerst abgewiesen, doch in der Hauptsache muss das Gericht noch entscheiden.
Brandner befürchtet im Interview mit „Sieben Tage Deutschland“ freilich, dass das Gericht die Angelegenheit aussitzen könnte. Denn in den Reihen der Altparteien wird aktuell ohnehin darüber debattiert, die Geschäftsordnung des Bundestages zu ändern, sodass die AfD künftig kein Recht mehr auf die Besetzung eines Ausschussvorsitzes haben könnte. „Und das Bundesverfassungsgericht wird wahrscheinlich jetzt ganz gemütlich abwarten, bis die Geschäftsordnung geändert ist“, vermutet Brandner. Schließlich zeigte die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass es an einer seriösen Distanz zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht durchaus fehlt.
Klein beigeben wollen Brandner und die AfD natürlich nicht: „Wir stellen erstmal unsere Kandidaten wieder auf und sagen: Leute, es gibt keinen anderen Weg.“ Schließlich sei die Geschäftsordnung des Bundestages in dieser Sache seit Jahrzehnten eindeutig – und es gebe keinen Grund, sie zu ändern. Wie auch immer die Sache ausgeht: Die Altparteien zeigen mit diesem peinlichen Gebaren, dass sie sich mit Argumenten nicht gegen die AfD durchsetzen können, weil sie argumentativ schlichtweg blank sind.
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