Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.
Dazu Tino Chrupalla, Bundessprecher:
„Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen.
Dieses Verhalten reiht sich ein in eine Reihe staatlicher Rechtsverletzungen zulasten der AfD. Nach so einer Ohrfeige wäre ein Rücktritt fällig gewesen. Merkel hat Glück, dass ihr dies als Ex-Kanzlerin erspart bleibt.“