War der so oft beklagte Intensivbetten-Notstand nur künstlich erzeugt? Wichen die von den Krankenhäusern gemeldeten Zahlen von dem ab, was in den vergangenen beiden Jahren in Wirklichkeit verfügbar gewesen wäre? Was bereits mehrere Buchautoren und Blogger vermutet haben, soll jetzt auf Initiative der Alternative für Deutschland juristisch aufgearbeitet und endlich geklärt werden: Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, hat in insgesamt 87 Fällen deutschlandweit Anzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Der Verdacht: Die jeweiligen Einrichtungen hätten die Zahlen ihrer Intensivbetten bewusst verringert, um in den Genuss von zusätzlicher staatlicher Förderung zu gelangen.
Ab November 2020 hat die Bundesregierung jeder Klinik Sonderleistungen gezahlt, wenn ihre Intensivbetten in Höhe von 70, beziehungsweise 75 Prozent durch Corona-Patienten belegt sind. Im Bundeshaushalt waren für diese Ausgleichszahlung insgesamt 4,3 Milliarden Euro vorgesehen, berichtet Martin Sichert. Für Kliniken, die schon seit Langem finanziell am Limit arbeiten müssen, zeichnete sich also plötzlich ein warmer Regen ab. Sichert beobachtet, dass in jenem Zeitraum die Anzahl von Intensivbetten plötzlich und rapide zurückging. Und tatsächlich waren laut DIVI-Intensivregister des Robert-Koch-Institutes Anfang Oktober noch gut 8.000 Intensivbetten frei, die Notfallreserve lag bei noch einmal rund 12.000. Mitte Januar gab es dann aber nur noch rund 4.000 freie Intensivbetten und gut 10.000 als Reserve. Unterdessen – und da liegt die Crux – hat sich die Zahl der belegten Intensivbetten kaum verändert: Sie lag den ganzen Zeitraum zwischen Sommer 2020 und Mai 2021 über durchgängig bei rund 20.000.
Der plötzlich eingetretene Bettenmangel blieb auch über den Corona-freien Sommer 2021 bestehen, erklärt Martin Sichert und kommt zum Schluss: „Wenn tatsächlich eine geringere Zahl an freien Intensivbetten gemeldet wurde, als tatsächlich verfügbar war, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden. Die Politik hat mit dem § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz einen eindeutig falschen Anreiz für Krankenhäuser gesetzt, indem diese mehr Geld bekommen, je weniger freie Intensivbetten sie zur Verfügung stellen.“ Und noch eine Entwicklung nimmt sich merkwürdig aus: Während ab November die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen zugenommen hat – von gut 2.000 Anfang November auf gut 5.500 Ende Dezember – ist die Zahl der Belegungen mit „Non-Covid-Fällen“ plötzlich zurückgegangen: von gut 17.000 auf etwas über 14.000 Patienten. Das Phänomen setzt sich in der Statistik bis heute fort: Immer, wenn die Zahl der Covid-Fälle auf den Intensivstationen zunahm, ging die der Nicht-Corona-Patienten zeitgleich zurück.
Der mutmaßliche Betrug um Steuermittel ist dabei aber nur eine fatale Konsequenz der desaströsen Corona-Politik der letzten zwei Jahre, die sich auch unter der Ampelregierung fortsetzt. Denn aus den hohen Auslastungen der Intensivbetten – die es so möglicherweise nie gab – zogen Bund und Länder immer wieder die Begründung für die folgenschweren Lockdowns. Betriebe wurden dicht gemacht, Leute nach Hause geschickt und Schulen geschlossen, damit die Krankenhäuser nicht ans Limit geraten. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Gefahr niemals drohte, dann hat die Politik grundlos die deutsche Wirtschaft und nicht zuletzt die Gesellschaft bewusst an die Wand gefahren. Und die fadenscheinige Begründung dafür hat sie dann auch noch selbst geliefert.
Zeitreihen zu Fallzahlen und Intensivkapazitäten (DIVI Intensivregister)
Martin Sichert: Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts in Krankenhäusern