Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts in Karlsruhe ist die Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal verfassungskonform.
Zum Urteil des Verfassungsgerichts zur Pflege-Impfpflicht erklärt der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
„Angesichts der mutlosen Urteile in der Vergangenheit und der parteipolitischen Färbung unserer Verfassungsrichter war es leider absehbar, dass der Impfzwang im Gesundheitswesen von ihnen nicht gestoppt wird. Dennoch werden wir uns weiter auf allen Ebenen vor die betroffenen Beschäftigten in der Medizin und Pflege stellen, um Beschäftigungsverbote zu verhindern.
Die Corona-Impfstoffe liefern – entgegen aller Versprechungen – keinen Fremdschutz. Sie haben zu den gravierendsten Impfschäden in den letzten 50 Jahren geführt und trotz fehlender Zulassungen wurde weder die Pflege-Impfpflicht fallengelassen noch die Impfkampagnen der Regierung beendet.
Statt die Beschäftigten im Gesundheitswesen weiter mit einer Impfpflicht zu diskriminieren, sollte die sächsische Landesregierung die Aufarbeitung der Impfnebenwirkungen in den Mittelpunkt ihrer Gesundheitspolitik stellen.“