Zum jüngsten Vorschlag der Ampel-Koalition für eine Reform des Wahlrechts teilt AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser, von der AfD-Bundestagsfraktion in die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit des Bundestages entsandt, mit:
„Es verwundert, dass der Ampel-Vorschlag, der in der Tat eine Verkleinerung des Bundestages möglich macht, genau einen Tag vor der Sitzung der Wahlrechtsreformkommission des Bundestages, an dem sich das Gremium erstmals mit der Verkleinerung des Parlaments befasst, publik gemacht wird. Diese Kommission – der insgesamt 13 Vertreter aller Parteien und 13 Sachverständige angehören – wurde explizit deshalb ins Leben gerufen, um unter anderem Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages auszuarbeiten. Im August soll das Gremium einen Zwischenbericht mit Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl vorlegen. Insoweit also sabotiert die Ampel-Koalition mit ihrem Vorschlag die Arbeit der Kommission.
Der schlechte Politik-Stil der Ampel-Parteien kommt auch darin zum Ausdruck, dass sie bereits in der vergangen Legislaturperiode die Anträge und den Gesetzesentwurf unserer Fraktion vom 20.09.2020 (Drucksache 19/22894) zur Verkleinerung des Bundestages abgelehnt hatten. Das, was sie damals ablehnten, präsentieren sie heute als originelle, eigene geistige Leistung: Die Ampel-Koalition hat unsere effektiven Vorschläge einfach ‚abgekupfert‘. Natürlich freuen wir uns, wenn auf diese Weise unser Vorschlag mehrheitsfähig wird: Ein neues Erlebnis für die AfD-Fraktion.
Der vorläufige Höhepunkt politischer Dreistigkeit allerdings ist, dass die Ampel-Vertreter ihren Vorschlag als ‚Gesprächsangebot an alle konstruktiven und demokratischen Fraktionen‘ bezeichnen. Klar ist: Das ‚konstruktive‘ und ‚demokratische‘ Angebot der Ampel und ein wirklich kleinerer Bundestag wären ohne den AfD-Gesetzesentwurf nie zustande gekommen.“