Amtsausstattung der Ex-Kanzler müssen  gesetzlich geregelt sein!

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher, FotoCollage: AfD/Pixabay- 5778942CC0

Den ehemaligen Kanzlern der Bundesrepublik Deutschland stehen auf unbegrenzte Zeit Räume und Personal auf kosten der Steuerzahler zur Verfügung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, meint, dass es an der Zeit ist, eine gesetzliche Regelung diesbezüglich auf den Weg zu bringen, die die Leistung für Ex-Kanzler deutlich reduziert. Dabei verkennt er nicht, dass sich für einen begrenzten Übergangszeitraum durchaus Aufgaben für einen ehemaligen Kanzler ergeben könnten, nicht aber bis zu dessen Lebensende. Daher hat die AfD-Fraktion unter Federführung Stephan Brandners einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht:

„Dass ehemalige Kanzler bis zu ihrem Lebensende mehr Mitarbeiter benötigen sollen als aktive Politiker, erschließt sich nicht. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die in engen Grenzen klare Regeln für ehemalige Kanzler aufzeigt. Dass die FDP als Regierungsfraktion dies genauso sieht, freut uns. Wir hoffen daher auf deren Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.“