Trotz eindeutiger Faktenlage: Verweigerungshaltung des Bundesverfassungsgerichts bleibt bestehen

Stephan Brandner MdB und stellvertretender AfD-Bundessprecher. FotoCollage: AfD

Bereits am 07. Mai 2021 wurde ein Organstreitverfahren zur Verweigerung des sogenannten Hammelsprungs (Aktenzeichen 2 BvE 3/20) eingeleitet, in dem auch dieses Jahr keine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht getroffen wird, trotz Ankündigung in der Jahresvorschau 2021. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte sich gegen die unzulässige Praxis des Bundestagspräsidenten gewandt, das Plenum für beschlussfähig zu erklären, obwohl die dafür notwendige Mindestanzahl an Abgeordneten offensichtlich nicht anwesend war.

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit:

„Weshalb das Bundesverfassungsgericht auch hier trotz eindeutiger Faktenlage und überschaubarer Rechtsfragen noch immer nicht zu einer Entscheidung gekommen ist, ist nur dann verständlich, wenn man vermutet, es ginge um Verschleppung des Verfahrens. Immerhin wurde eine Bearbeitung von diesem Gericht für dieses Jahr angekündigt. Aber auch in anderen Verfahren der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht, wie zum Beispiel wegen der Verweigerung eines Sitzes unserer Fraktion im ‚ESM-Notfallausschuss‘, das schon im November 2019 eingeleitet wurde, oder auch im Verfahren zu meiner Absetzung als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, tut sich nichts. Und im Falle des ‚ESM-Notfallausschusses‘ hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal Stellungnahmen der übrigen Verfahrensbeteiligten eingeholt. Der Verdacht drängt sich auf, dass das Gericht auch hier in der Verfahrensgestaltung politisch agiert und die für andere Fraktionen unangenehmen Verfahren auf die lange Bank schiebt.“