Bundesverfassungsgericht stellt AfD-Klage zur Maskenpflicht ein

Stephan Brandner MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, FotoCollageAfd/CC0-Pixabay-5180750 CC0-Pixabay

Neunzehn Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion hatten gegen die Maskenpflicht in den Räumen des Deutschen Bundestages geklagt. Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Verfahren eingestellt. Laut dem Gericht bestünde kein öffentliches Interesse mehr und der Antrag sei sowieso unzulässig gewesen. Die Kläger der AfD hatten ihre Klage bereits vor drei Monaten zurückgezogen und so das Verfahren formell beendet:

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Natürlich war diese Einstellung erwartet worden. Warum sollte auch das Gericht etwas entscheiden, was die Antragsteller gar nicht mehr wollten?

Dennoch bleibt ein Geschmäckle: Es gab keinen Grund, ohne auch nur ein einziges Wort der Begründung auf eine angebliche Unzulässigkeit hinweisen, die es greifbar nicht gab. Dieser Lapsus lässt sich für mich nur dadurch erklären, dass es an der notwendigen Politikferne fehlt. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich auch hier in fragwürdiger Art und Weise in die politische Auseinandersetzung – zumal in zeitlich unmittelbarer Nähe zu einer Bundestagswahl – ein.

Mehrere offene Verfahren der AfD-Bundestagsfraktion, etwa wegen der Versagung eines Bundestagsvizepräsidenten oder der Abwahl des Rechtausschussvorsitzenden, aber auch wegen Fehlern der Vizepräsidenten Roth und Friedrich, schieben die Richter seit Monaten, ja Jahren, auf die lange Bank.

Aber dafür, in der Wahlkampfzeit einen negativen Beschluss gegen Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion zu verkünden, obwohl diese ihre Klage längst zurückgenommen haben, findet das Gericht Zeit. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die AfD-Fraktion und deren Abgeordnete bewusst vorgeführt werden sollen.“