Nicht nur bei den Ministerien nehmen es die Altparteien offenbar mit dem Neutralitätsgebot gern mal nicht so genau. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat jetzt eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Landtagspräsidentin Ilse Aigner eingereicht. Gegenstand der Klage ist die verfassungswidrige Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags im sogenannten „Bündnis für Toleranz“, die von der früheren Landtagspräsidentin Barbara Stamm initiiert wurde.
Vertreten wird die AfD-Fraktion durch die beiden Fraktionsvorsitzenden, Katrin Ebner-Steiner und Prof. Dr. Ingo Hahn, den Parlamentarischen Geschäftsführer, Christoph Maier, sowie den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Ferdinand Mang. Die AfD hält die Mitgliedschaft des Landtags in dem Bündnis für rechtswidrig. Gesinnungspolitik darf nicht über die Verfassung gestellt werden! Die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ist deshalb notwendig, weil weder die aktuelle Landtagspräsidentin noch der Ältestenrat des Landtags bereit sind, die Mitgliedschaft in besagtem Verein zu kündigen beziehungsweise für nichtig zu erklären.