Grüne missachten Neutralität: Das Kopftuch gehört nicht auf die Richterbank!

Mit Hilfe der Grünen schreitet die Aushöhlung der religiösen Neutralität an deutschen Gerichten weiter voran. In Berlin wird angehenden Richtern und Staatsanwälten erlaubt, während der Ausbildung in Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch zu tragen – verantwortlich ist Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Dabei sollte das Berliner Neutralitätsgesetz jene religiöse Neutralität der Justiz sicherstellen, die nun von Behrendt im Alleingang wieder einkassiert wird. Während Richter und Staatsanwälte im Dienst kein Kopftuch tragen dürfen, soll es in der Ausbildungszeit plötzlich Ausnahmen geben.

Die AfD tritt hingegen für ein konsequentes Kopftuchverbot an Gerichten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ein. Das ergibt sich erstens schon aus dem Gebot der religiösen Neutralität. Zweitens aber auch aus der Tatsache, dass das Kopftuch nicht nur ein religiöses Kleidungsstück, sondern auch ein frauenfeindliches Herrschaftssymbol darstellt. Derartige Symbole ausgerechnet in Gerichtssälen zu dulden, bedeutet nichts anderes als ein Signal für die Islamisierung unserer Gesellschaft.

„Tagesspiegel“: Justizsenator erlaubt angehenden Staatsanwältinnen Kopftuch im Gerichtssaal.