Dass für ein ‘Bleiberecht’ steuerfinanziert in Schulaufführungen geworben wird, zeigt, wie weit die Indoktrination unserer Schüler fortgeschritten ist.
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen, Dr. Rolf Weigand, hält es für problematisch, dass an sächsischen Schulen ein Theaterstück aufgeführt wird, in denen für ein ‘Bleiberecht’ in Deutschland geworben wird (Kleine Anfragen Drs. 7/2808, 2810, 2811). So begrüßenswert es sei, Schüler für das Thema ‘Asylrecht’ zu sensibilisieren, so klar müsse zum Ausdruck kommen, dass dieses sich nach unserer Gesetzeslage lediglich auf einen bestimmten Zeitrahmen erstrecke, d. h. nicht automatisch in ein dauerhaftes Bleiberecht münde. Vor diesem Hintergrund sei es fragwürdig, warum mit diesem Theaterstück in sächsischen Schulen die ‘die rechtswidrige Willkommenspolitik der CDU als ‚Bleiberecht‘ verkauft’ werde – und das zudem mit hoher finanzieller Förderung aus Steuergeldern:
„Das Grundgesetz sieht ein Asylrecht für politisch Verfolgte vor. Wer in seiner Heimat aufgrund seiner politischen Aktivitäten misshandelt wird, erhält temporär Schutz in Deutschland. Das ist richtig und gut. Ein Bleiberecht für alle Migranten und Asylbewerber gibt es hingegen nicht und wäre eine fahrlässige Einladung an alle Welt, sich in Deutschland anzusiedeln. Dass ein solch abwegiger Gedanke nun steuerfinanziert in unsere Schulen getragen wird, zeigt, wie weit die Indoktrination unserer Schüler fortgeschritten ist. Ihnen wird die rechtswidrige Willkommenspolitik der CDU als ‚Bleiberecht‘ verkauft. Das ist keine Aufklärung, sondern viel eher eine Verdummung mit dem Ziel, die illegale Masseneinwanderung zu legitimieren.
Die AfD setzt sich für ideologiefreie Schulen ein und orientiert sich dabei am Beutelsbacher Konsens. Darin ist ein Indoktrinationsverbot enthalten. Es wäre deshalb besser, wenn sich unsere Schüler mit Wilhelm Tell von Friedrich Schiller beschäftigen und ihnen theaterpädagogische Projekte mit politischer Schlagseite erspart bleiben“, sagt Weigand.
Für das Projekt „Bleiberecht“ fließen seit 2016 fünfstellige Summen. Der Ausrichter, das Theaterpädagogische Zentrum Sachsen, erhält zudem von der Stadt Dresden eine institutionelle Förderung für ein Büro, die Verwaltung und eigene Öffentlichkeitsarbeit.